Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Vertragsbedingungen für die Nutzung der ailean‑Dienste. Die Dienste richten sich ausschliesslich an Unternehmen (B2B). Diese AGB gelten zusammen mit dem Grundlagenvertrag und seinen Anlagen: Produkt‑ und Leistungsverzeichnis (PLV), Service Level Agreement (SLA) und Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA/AVV).

1. Begriffe und Auslegung

1.1  «Anbieter» / «ailean» bezeichnet die ailean Real Estate Technologies AG, Zypressenstrasse 60, 8004 Zürich (CHE‑415.801.057). «Kunde» bezeichnet das Unternehmen, das diese AGB im Rahmen des Bestellprozesses elektronisch akzeptiert. «Parteien» bezeichnet Anbieter und Kunde gemeinsam.

1.2  «Dienste» / «Plattform» bezeichnet die vom Anbieter bereitgestellten, cloudbasierten KI‑Dienste, Software‑Funktionen, Schnittstellen (APIs) und zugehörigen Services gemäss Produkt‑/Leistungsbeschreibung (PLV).

1.3  «KI‑Modelle» bezeichnet die den Diensten zugrunde liegenden Modelle der künstlichen Intelligenz, einschliesslich über Drittanbieter‑Schnittstellen eingebundener Sprachmodelle sowie der Anwendungs‑ und Orchestrierungslogik des Anbieters. Der Anbieter ist Anbieter des KI‑Gesamtsystems und zugleich Betreiber des eingebundenen Fremdmodells.

1.4  «Input» bezeichnet sämtliche Daten, Texte, Dateien, Eingaben (Prompts) und sonstigen Inhalte, die der Kunde oder dessen Nutzer in die Dienste eingeben oder hochladen.

1.5  «Output» bezeichnet die von den Diensten auf Basis des Input generierten Ergebnisse, Texte, Auswertungen und sonstigen Ausgaben.

1.6  «Nutzer» bezeichnet natürliche Personen, die der Kunde zur Nutzung der Dienste autorisiert (z. B. Mitarbeitende, Beauftragte).

1.7  Überschriften dienen nur der Übersicht und haben keine Auslegungswirkung. «einschliesslich» / «insbesondere» sind nicht abschliessend zu verstehen.

2. Vertragsschluss, B2B-Beschränkung und Click-Wrap

2.1  Unternehmereigenschaft (B2B‑Klausel). Die Dienste richten sich ausschliesslich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‑rechtliche Sondervermögen, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schliessen. Mit der Annahme dieser AGB sichert der Kunde zu, kein Verbraucher (Konsument) zu sein und die Dienste ausschliesslich zu unternehmerischen Zwecken zu nutzen. Verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen finden keine Anwendung.

2.2  Vertragsschluss (unterschriftenfrei / Click‑Wrap). Der Kunde gibt sein Vertragsangebot ab, indem er das vom Anbieter bereitgestellte Antragsformular vollständig ausfüllt und absendet. Der Vertrag kommt formfrei zustande, sobald der Anbieter dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Zustellung der Vertragsunterlagen (einschliesslich sämtlicher Anlagen, namentlich PLV, SLA und DPA/AVV) per E‑Mail und die Aufnahme der Leistungserbringung, namentlich die Bereitstellung des Dienstes und die Lieferung der ersten Onboarding‑Informationen. Der Vertrag gilt spätestens mit Aufnahme der Leistungserbringung als geschlossen. Eine handschriftliche oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich; die Annahme durch Erfüllungshandlung gilt als konkludente Willenserklärung (Art. 1 und Art. 11 OR). Mit der Nutzung des Dienstes nach Zugang der Vertragsunterlagen erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB und den Anlagen. Der Anbieter protokolliert den Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie die zum Zeitpunkt geltende Fassung der Vertragsunterlagen.

2.3  Vertretungsbefugnis. Die handelnde natürliche Person sichert zu, zur Eingehung dieses Vertrags für den Kunden bevollmächtigt zu sein.

2.4  Vorrang. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie der Anbieter schriftlich (Textform genügt) bestätigt.

3. Leistungsgegenstand und Nutzungsrecht

3.1  Leistungsumfang. Der konkrete Funktions‑ und Leistungsumfang ergibt sich aus der Produkt‑/Leistungsbeschreibung (PLV), der gebuchten Bestellung sowie aus dem Service Level Agreement (SLA) hinsichtlich Verfügbarkeit und Supportzeiten.

3.2  Nutzungsrecht. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags und im Umfang der gebuchten Bestellung ein einfaches (nicht ausschliessliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes Recht ein, die Dienste über die bereitgestellten Schnittstellen bestimmungsgemäss zu nutzen.

3.3  Kein Quellcode, kein Eigentumsübergang. Es wird ausdrücklich kein Quellcode und kein Recht zur Einsicht, Vervielfältigung, Dekompilierung oder Bearbeitung des Quellcodes der Dienste oder der KI‑Modelle eingeräumt, soweit nicht zwingendes Recht dies gestattet. Sämtliche Rechte an den Diensten, der Software, den KI‑Modellen, Modellgewichten, der zugrunde liegenden Technologie sowie an Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Dem Kunden wird kein Eigentum, sondern ausschliesslich das vorstehende Nutzungsrecht eingeräumt.

3.4  Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde unterlässt es insbesondere, (a) die Dienste Dritten ausserhalb des autorisierten Nutzerkreises zugänglich zu machen, (b) die KI‑Modelle nachzubilden, zu extrahieren oder zu Trainings‑/Destillationszwecken für konkurrierende Modelle zu verwenden, (c) Sicherheits‑ oder Zugangsbeschränkungen zu umgehen, oder (d) die Dienste rechtswidrig oder vertragswidrig zu nutzen.

3.5  Autorisierte Nutzer. Der Kunde ist für seine Nutzer wie für eigenes Handeln verantwortlich, einschliesslich der sicheren Verwahrung von Zugangsdaten.

4. Rechte an Input und Output

4.1  Input. Sämtliche Rechte am Input verbleiben beim Kunden bzw. dessen Lizenzgebern. Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, räumlich und zeitlich auf den Zweck der Vertragserfüllung beschränktes Recht ein, den Input zu verarbeiten, zu speichern und zu übermitteln, soweit dies zur Erbringung der Dienste erforderlich ist. Die datenschutzrechtliche Behandlung personenbezogener Daten richtet sich nach dem DPA/AVV.

4.2  Eigentum am Output. Im Verhältnis der Parteien gehört der Output dem Kunden. Der Anbieter überträgt dem Kunden, soweit am Output überhaupt Schutzrechte entstehen und soweit übertragbar, sämtliche übertragbaren Rechte am Output bzw. räumt ein zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht daran ein. Der Kunde darf den Output frei für eigene geschäftliche Zwecke nutzen.

4.3  Verantwortung für Input und Output. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Eingabe des Input berechtigt ist und dass Input und die beabsichtigte Nutzung des Output keine Rechte Dritter (insbesondere Immaterialgüter‑, Persönlichkeits‑ oder Datenschutzrechte) verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstossen.

4.4  Modellverbesserung / Training. Eine Verwendung von Input oder Output zur Verbesserung, zum Training oder zur Feinabstimmung der KI‑Modelle erfolgt nur nach Massgabe und unter den Voraussetzungen des DPA/AVV. Soweit dort nicht ausdrücklich gestattet, verwendet der Anbieter kundenspezifische Inhalte nicht zu Trainingszwecken. Etwaige aus einer zulässigen Modellverbesserung resultierende Verbesserungen der KI‑Modelle stehen ausschliesslich dem Anbieter zu, ohne dass dadurch Rechte des Kunden am eigenen Output berührt werden.

5. Wesen der KI-Dienste; Haftungsausschluss für KI-Ergebnisse

5.1  Probabilistische Natur. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Dienste auf KI‑Modellen beruhen, die Ergebnisse auf statistisch‑probabilistischer Grundlage erzeugen. Der Output kann unvollständig, ungenau, veraltet, irreführend oder sachlich falsch sein («Halluzinationen») und ist nicht reproduzierbar. ailean wird sich jedoch nach den aktuell technischen Möglichkeiten bemühen, dem mit entsprechenden Massnahmen entgegenzuwirken.

5.2  Keine Richtigkeitsgewähr. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Eignung oder Zuverlässigkeit des Output. Der Output stellt keine Rechts‑, Steuer‑, Finanz‑, medizinische oder sonstige fachliche Beratung dar.

5.3  Eigenverantwortliche Prüfung. Der Kunde ist verpflichtet, den Output vor jeder Verwendung, insbesondere vor geschäftskritischen oder rechtlich relevanten Entscheidungen, durch fachkundige Personen eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Eignung zu prüfen. Der Kunde trifft Entscheidungen nicht allein auf Basis des Output («Human‑in‑the‑loop»).

5.4  Haftungsausschluss. Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die aus der inhaltlichen Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Ungeeignetheit des Output oder aus dessen Verwendung durch den Kunden resultieren, ist im Rahmen des nach Ziffer 10 (insbesondere Art. 100 OR) Zulässigen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.

6. Entgelte, Index-/Teuerungsklausel und Overage

6.1  Entgelte. Die Entgelte richten sich nach der gebuchten Bestellung bzw. der jeweils gültigen Preisliste. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in Schweizer Franken (CHF) und ohne die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer. Abweichungen davon müssen in einem expliziten Konditionenblatt geregelt und von ailean bestätigt sein.

6.2  Fälligkeit. Entgelte sind je nach PLV teilweise oder ganz im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszins gemäss Art. 104 OR zu verlangen und, nach angemessener Nachfrist, den Zugang zu den Diensten zu sperren.

6.3  Index‑/Teuerungsklausel (LIK). Der Anbieter ist berechtigt, die wiederkehrenden Entgelte einmal jährlich zum 01.01. eines Jahres entsprechend der Entwicklung des Schweizerischen Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) des Bundesamtes für Statistik anzupassen. Massgebend ist die prozentuale Veränderung des LIK seit der letzten Anpassung bzw. seit Vertragsbeginn. Eine solche, allein an den LIK gekoppelte automatische Teuerungsanpassung stellt keine Preiserhöhung im Sinne von Ziffer 7 dar und begründet kein Sonderkündigungsrecht. Der Anbieter teilt die Anpassung mit angemessenem Vorlauf in Textform mit.

6.4  Overage / Pay‑per‑Use. Überschreitet die tatsächliche Nutzung die im gebuchten Plan (PLV) enthaltenen Limits, so wird die Mehrnutzung («Overage») nach den jeweils gültigen Pay‑per‑Use‑Sätzen zusätzlich abgerechnet. Der Anbieter weist die anwendbaren Overage‑Sätze in der Preisliste bzw. der Bestellung aus. Der Anbieter kann den Kunden bei Annäherung an die Limits informieren; eine Pflicht zur Drosselung oder Vorwarnung besteht nur, soweit ausdrücklich vereinbart.

7. Preisänderungen

7.1  Sachlich gebundenes Anpassungsrecht. Über die LIK‑Anpassung nach Ziffer 6.3 hinaus ist der Anbieter berechtigt, die Entgelte anzupassen, soweit und in dem Umfang, wie sich die für die Leistungserbringung massgeblichen Kosten ändern. Massgebliche, abschliessend genannte sachliche Kriterien sind: (a) Änderungen der Hosting‑ und Infrastrukturkosten (insbesondere Rechen‑, Speicher‑, Netzwerk‑, Energie‑ und Rechenzentrumskosten); (b) Änderungen der Kosten für vom Anbieter bezogene Vorleistungen Dritter, die für die Dienste erforderlich sind (z. B. Lizenz‑, GPU‑/Compute‑, Software‑ und Drittanbieterkosten); (c) Änderungen des LIK gemäss Ziffer 6.3; (d) Änderungen aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben, die die Kostenstruktur unmittelbar beeinflussen (z. B. Abgaben, Steuern).

7.2  Bindung und Verbot reiner Ermessenserhöhung. Eine Preiserhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem die vorgenannten Kostensteigerungen die Gesamtkosten der Leistungserbringung tatsächlich erhöhen; Kostensenkungen sind nach denselben Massstäben zugunsten des Kunden zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung allein nach freiem Ermessen des Anbieters ist ausgeschlossen. Der Anbieter legt das Anpassungskriterium und die wesentliche Berechnungsgrundlage auf Verlangen in nachvollziehbarer Weise dar.

7.3  Verfahren und Sonderkündigungsrecht. Preisanpassungen nach Ziffer 7.1 (mit Ausnahme der LIK‑Anpassung nach Ziffer 6.3) kündigt der Anbieter mit einer Frist von mindestens dreissig (30) Tagen vor Wirksamwerden in Textform an. Erhöht sich das Entgelt dadurch, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu; das Verfahren richtet sich sinngemäss nach Ziffer 8.

8. Änderung dieser AGB

8.1  Ankündigung. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen kündigt der Anbieter dem Kunden mindestens dreissig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. E‑Mail oder Mitteilung in der Plattform) an und stellt die geänderte Fassung bereit.

8.2  Widerspruchs‑ und Sonderkündigungsrecht. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb der Ankündigungsfrist in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, hat jede Partei das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung ausserordentlich zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Bis zur Wirksamkeit der Kündigung gelten die bisherigen AGB fort.

8.3  Fortsetzungsfiktion (Zustimmungsfiktion). Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist und nutzt er die Dienste nach Inkrafttreten weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter weist in der Ankündigung gesondert auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens (Fortsetzungsfiktion) hin.

8.4  Grenzen. Die Fortsetzungsfiktion gilt nicht für Änderungen, die das Vertragsgefüge wesentlich zu Lasten des Kunden verschieben (Hauptleistungspflichten, Entgelt); solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung bzw. richten sich nach Ziffer 7 bzw. 9.

9. Leistungsänderungs- und Weiterentwicklungsvorbehalt (Continuous Delivery)

9.1  Continuous Delivery. Die Dienste werden laufend weiterentwickelt und im Wege der kontinuierlichen Bereitstellung («Continuous Delivery») aktualisiert. Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen, Benutzeroberflächen, KI‑Modelle und technische Verfahren weiterzuentwickeln, zu ändern, zu ergänzen oder einzelne Funktionen anzupassen, soweit dies dem technischen Fortschritt, der Sicherheit, der Verbesserung der Dienste oder gesetzlichen Anforderungen dient.

9.2  Zumutbarkeit / Wahrung des Leistungskerns. Änderungen sind zulässig, soweit der vertraglich geschuldete Kernfunktionsumfang gemäss PLV erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Funktionsverbesserungen und das Beheben von Fehlern bedürfen keiner Ankündigung.

9.3  Wesentliche Einschränkungen. Beabsichtigt der Anbieter eine wesentliche Einschränkung oder Einstellung einer vertraglich wesentlichen Funktion, kündigt er dies mit angemessenem Vorlauf (in der Regel dreissig (30) Tage) in Textform an. Führt dies zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des Leistungskerns, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht entsprechend Ziffer 8.2 zu.

9.4  Modellaktualisierung. Aktualisierungen der eingesetzten KI‑Modelle (einschliesslich eingebundener Drittanbieter‑Modelle) können das Verhalten und den Output der Dienste verändern. Solche Änderungen gelten als zulässige Weiterentwicklung im Sinne dieser Ziffer; eine Gewähr für gleichbleibendes Modellverhalten oder identische Ergebnisse wird nicht übernommen.

10. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

10.1  Gewährleistung. Der Anbieter erbringt die Dienste mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt nach dem jeweiligen Stand der Technik. Massgeblich für Verfügbarkeit und Service Levels ist das SLA. Eine über das SLA und die PLV hinausgehende Beschaffenheit oder ein bestimmter Erfolg, insbesondere hinsichtlich des KI‑Output (vgl. Ziffer 5), wird nicht geschuldet. Die Dienste werden, soweit zulässig, «wie bereitgestellt» («as is») zur Verfügung gestellt; weitergehende stillschweigende Zusicherungen sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

10.2  Mängelrechte. Bei reproduzierbaren, vom Anbieter zu vertretenden Mängeln der Dienste hat der Anbieter das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Die Rechtsbehelfe des Kunden bei Nicht‑ oder Schlechterfüllung richten sich im Übrigen nach den Service‑Credits und Verfahren des SLA.

10.3  Haftungsgrundsatz. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.4  Unverzichtbarkeit (Art. 100 OR). Eine Wegbedingung der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ist gemäss Art. 100 Abs. 1 OR nichtig; entsprechende Beschränkungen dieser AGB gelten ausdrücklich nicht für solche Fälle. Zwingende Haftungstatbestände (insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz) und die Haftung für Personenschäden bleiben unberührt.

10.5  Haftungshöchstgrenze. Soweit die Haftung nach Ziffer 10.3 beschränkbar ist (d. h. ausserhalb von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingender Haftung), ist die Gesamthaftung des Anbieters pro Vertragsjahr begrenzt auf den höheren der folgenden Beträge: (a) CHF 50'000 oder (b) die Summe der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlten Entgelte.

10.6  Ausschluss mittelbarer Schäden. Im selben Rahmen (Ziffer 10.3/10.5) ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverlust (über die nach dem Stand der Technik zumutbare Wiederherstellung hinaus) und Ansprüche Dritter ausgeschlossen.

10.7  Mitwirkung / Datensicherung. Der Kunde trägt für die Sicherung seiner Daten und die Prüfung des Output (Ziffer 5.3) selbst Verantwortung. Ein Mitverschulden des Kunden ist anspruchsmindernd zu berücksichtigen.

10.8  Verjährung. Vertragliche Ansprüche gegen den Anbieter verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigem; zwingende gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.

11. Pflichten des Kunden, Freistellung

11.1  Der Kunde nutzt die Dienste vertrags‑ und rechtskonform, beachtet die Nutzungsbeschränkungen (Ziffer 3.4) und stellt sicher, dass Input und die Nutzung des Output keine Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen.

11.2  Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden vertrags‑ oder rechtswidrigen Nutzung der Dienste, des Input oder des Output beruhen, einschliesslich angemessener Rechtsverteidigungskosten. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters bleiben ausgenommen.

12. Laufzeit und Kündigung

12.1  Laufzeit. Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus der Bestellung. Fehlt eine Angabe, gilt eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten mit automatischer Verlängerung um jeweils zwölf (12) Monate und einer ordentlichen Kündigungsfrist von dreissig (30) Tagen zum Laufzeitende.

12.2  Ausserordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sonderkündigungsrechte nach Ziffern 7.3, 8.2 und 9.3 bleiben vorbehalten.

12.3  Form. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E‑Mail oder Funktion in der Plattform).

12.4  Folgen. Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht (Ziffer 3.2). Die Rückgabe, Herausgabe und Löschung von Daten richten sich nach dem DPA/AVV.

13. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder kraft Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach dem DPA/AVV.

14. Schlussbestimmungen

14.1  Schriftform/Textform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

14.2  Abtretung. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag auf konzernverbundene Unternehmen oder im Rahmen einer Geschäftsübertragung übertragen.

14.3  Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

14.4  Rechtswahl. Dieser Vertrag und alle damit zusammenhängenden Ansprüche (einschliesslich ausservertraglicher) unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und unter ausdrücklichem Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / Wiener Kaufrecht).

14.5  Gütliche Einigung und Mediation. Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst gütlich beizulegen. Gelingt dies nicht innert dreissig (30) Tagen ab schriftlicher Anzeige der Streitigkeit, führen die Parteien vor Einleitung eines Schiedsverfahrens eine Mediation nach der Schweizerischen Mediationsordnung (Swiss Rules of Mediation) des Swiss Arbitration Centre durch. Sitz der Mediation ist Zürich; Verfahrenssprache Deutsch. Führt die Mediation nicht innert sechzig (60) Tagen ab Bestellung der Mediatorin oder des Mediators zu einer Einigung, steht jeder Partei das Schiedsverfahren gemäss Ziffer 14.6 offen. Diese Ziffer hindert eine Partei nicht daran, vorsorgliche oder sichernde Massnahmen zu beantragen (Ziffer 14.7).

14.6  Schiedsgericht. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht durch Mediation beigelegt werden, werden unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig durch ein Schiedsgericht nach der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) des Swiss Arbitration Centre in der bei Einleitung des Verfahrens geltenden Fassung entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus einer Einzelschiedsrichterin oder einem Einzelschiedsrichter. Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich. Verfahrenssprache ist Deutsch; die Parteien oder das Schiedsgericht können bei internationalem Bezug Englisch bestimmen. Es gilt schweizerisches Recht (Ziffer 14.4). Für internationale Verhältnisse gelten die Art. 176 ff. IPRG, für innerstaatliche die Art. 353 ff. ZPO. Der Schiedsspruch ist endgültig; er ist in der Schweiz sowie, über das New Yorker Übereinkommen von 1958, in der EU und international vollstreckbar.

14.7  Vorbehalt staatlicher Gerichte (subsidiär). Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Zuständigkeiten sowie die Anrufung des staatlichen Richters für vorsorgliche und sichernde Massnahmen (Art. 374 ZPO), für die Schuldbetreibung (SchKG) und zur Vollstreckung. Soweit ein Schiedsverfahren im Einzelfall unzulässig ist, ist ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich, Schweiz.

14.8  Rangfolge. Im Falle von Widersprüchen gilt die in Ziffer 2 des Grundlagenvertrags festgelegte Rangordnung.

14.9  Einbezogene Dokumente. Die in Ziffer 2 des Grundlagenvertrags genannten Dokumente (Subprozessoren‑Liste, PLV, SLA, TOM) sind nicht Vertragsurkunde, sondern gelten in ihrer jeweils veröffentlichten Fassung als einbezogen; ihre Anpassung richtet sich ausschliesslich nach der jeweiligen Änderungs‑/Genehmigungsmechanik.

Stand: 29.06.2026 · Version 1.0 · ailean Real Estate Technologies AG, Zypressenstrasse 60, 8004 Zürich · CHE‑415.801.057